Anwalt München Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Unternehmer und Arbeitgeber unter anderem in folgenden Kernbereichen:
- Kündigungsfristen und -schutz
- Inhalt eines Arbeitszeugnisses (Überprüfung, Berichtigung)
- Vertragsgestaltungen
- Betriebsvereinbarungen (Inhalt, Wirkung, Kündigung, Zulässigkeit)
- Urlaub
- kollektives Arbeitsrecht
- Krankheit
- Elternzeit
- Umsetzung
- Versetzung
- Eingruppierung
- Direktionsrecht
- faktisches Arbeitsverhältnis
- Rechte behinderter Arbeitnehmer
- Sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen
- Scheinarbeitsverhältnis
- Abfindungen
- Arbeitszeit
- Änderungskündigung
- Sperrzeiten
- Arbeitslosenmeldung
Der Begriff Arbeitsrecht definiert im Individualarbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und unter dem Begriff Kollektivarbeitsrechtdie Regelungen unter den Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, etwa im Tarifrecht.
Das Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitsvertrag begründet oder aber auch durch Arbeitsaufnahme im sogenannten faktischen Arbeitsverhältnis,
Arbeitnehmer ist, wer weisungsgebunden fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu erbringen hat.
Auszubildende, Geschäftsführer, Handelsvertreter und freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer.
Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten hat rechtlich kaum noch eine Bedeutung.
Wir beraten Unternehmen und Arbeitnehmer in Fragen der Kündigung, Änderungskündigung, Betriebsvereinbarungen, TVöD, Betriebsstillegungen etc. Geht es um die Verhandlung von Abfindungen berücksichtigen wir die Folgen, insbesondere Sperr- und Ruhezeiten beim Arbeitslosengeld oder Auswirkungen auf Altersrenten.
Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte STORR & STORR in München