Anwalt München Familienrecht
Das Familienrecht ist eines der sensibelsten Rechtsgebiete, weil in einer pluralen Gesellschaft, wie sie in Deutschland vorhanden ist, der Gesetzgeber wenig vorschreiben kann. Hier herrschen vorwiegend andere Ethiken und Moralvorstellungen vor, je nach dem, wie man nach seinem Kulturkreis eine Familie betrachtet.
Das deutsche Familienrecht beschäftigt sich deshalb kaum mit dem Familienleben, sondern im wesentlichen mit den Folgen der Auflösung der Ehe und den Regelungen bei einer nicht mehr intakten Ehe.
Hier ist neben rechtlichen Kenntnissen auch ein besonderes Einfühlungsvermögen in die besondere Situation bei Trennung und Scheidung erforderlich.
Als Anwälte in München verfügen wir in besonders hohem Maße auch über Kenntnisse und Anwendungsumsetzungen im Bereich des Kindeswohles, des Versorgungsaugleichs und der Vermögensauseinandersetzung.
Die Anwaltskanzlei Storr & Storr ist auch besonders in der Lage, bei allen Problemen mit dem Jugendhilferecht zu unterstützen.
Im Bereich des Familienrechts beraten und vertreten wir Sie in folgenden Bereichen:
- Unterhalt
- Güterrecht
- Verlöbnis
- Eheschließung
- Ehescheidung
- etlterliche Sorge
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Ehevertrag (Überprüfung, Gestaltung)
- Kindesunterhalt und Kindschaftsrecht
- Zugewinngemeinschaft
- Gütertrennung
- Gütergemeinschaft
- Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaften
- Unterhalt von Mutter und Vater anlässlich der Geburt, § 1615l BGB
- Schlüsselgewalt
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Auseinandersetzung
- Erziehungshilfen
- Jugendamt
- Umgangsrecht
- Familie im Sozialrecht
- soziale Hilfen
Im Jugendhilferecht geht es besonders um Fragen der Erziehungshilfen und Kostenerstattung durch die Eltern, aber insbesondere auch um die elterliche Sorge.
Solche grundlegenden Probleme kann man ohne Anwalt kaum lösen. In München ist unsere Kanzlei damit ständig beschäftigt.
Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte STORR & STORR in München