Was muss ich zum Anwalt mitnehmen?
Grundsätzlich gilt: lieber zu viel als zu wenig. Nehmen Sie alle Unterlagen, insbesondere Bescheide, Urteile, Schriftverkehr, Verträge u.Ä. mit. Von Ihnen sofort wieder benötigte Unterlagen können bei uns kopiert werden.
Was kostet die Beratung / Vertretung?
Die Frage nach dem Anwaltshonorar ist zumeist die erste und die am schwierigsten zu beantwortende. Die Antwort kann nur lauten: Das kommt darauf an - auf Art und Umfang!
Der Auftrag, ein Revisionsverfahren durchzuführen, bei der die Unterlagen zweier Instanzen zu überprüfen sind, kostet selbstverständlich mehr Zeit und Honorar als die Bearbeitung eines Falles von Anfang an.
Auch die Art der Abrechnung kann unterschiedlich gewählt werden: Zum Teil ist die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), das am Streitwert ansetzt, die günstigere Variante, zum Teil ist die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand die gerechteste Lösung.
Wir sprechen die Frage der Vergütung mit Ihnen ab. In der Regel rechnen wir nach dem RVG ab.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Der Umfang der versicherten Leistungen differiert von Vertrag zu Vertrag. Fragen Sie bei Zweifeln vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob das entsprechende Rechtsgebiet (z.B. Verwaltungsrecht) und die Art der Leistung (z.B. Erstberatung) mitversichert ist.
Wie bekomme ich eine Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung?
Wir können die Deckungsanfrage für Sie stellen. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Versicherungsschein mit.
Ich kann mir den Anwalt nicht leisten - was nun?
Das gibt es nicht: Niemand muss auf juristische Beratung und Vertretung verzichten. Für die Beratung benötigen Sie einen sog. Beratungshilfeschein. Diesen erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts, in München beim Amtsgericht München, Rechtsantragstelle, Maxburgstraße 4, 80315 München, Zimmer 216, Tel. 5597-3719.
Im Falle der prozessualen Vertretung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden (PKH). Hierfür benötigen wir Einkommensnachweise, die entsprechenden Formulare erhalten Sie von uns.
Ist auch eine telefonische bzw. Internetberatung möglich?
In Ausnahmefällen bieten wir auch die Beratung per Telefon oder Email an. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese in den meisten Fällen nicht ausreichend ist, da wir i.d.R. Unterlagen sichten und prüfen müssen. Eine telefonische oder Beratung per Internet kommt daher i.d.R. bei Neumandanten nur bei einfach gelagerten Fällen in Betracht. Auf Wunsch können wir die Beratung gegen Vorkasse nach Geldeingang, Übersendung des Beratungshilfescheins oder Mitteilung der Rechtsschutzversicherungsnummer durchführen.
"Ich hab' da nur eine kurze Frage ..."
Bitte wenden Sie sich an die Auskunft. Wir bieten umfassende Rechtsberatung an.