| Abkömmling |
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Kinder und andere Nachkommen einer natürlichen Person.
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| Abmahnung |
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im Arbeitsrecht: in der Regel vor der Kündigung zu erwarten, um dem Arbeitnehmer das gerügte Verhalten vor Augen zu führen, so dass dieses geändert werden kann. Verbunden mit der Aussicht bei einem erneuten Verstoss gekündigt zu werden. Die Abmahnung geht zwar üblicherweise einer Kündigung voraus, ist aber kein Muss. Bei schwerwiegenden Verstößen kann auch ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.
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| Abschlusserklärung |
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die verbindliche Erklärung eine einstweilig angeordnete Verfügung weiterhin gelten lassen zu wollen.
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| Abstraktionsprinzip |
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Wirksamkeitsmängel des Verfügungsgeschäfts berühren nicht die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts und vice versa.
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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für eine Vielzahl von Verträgen ausgehandelte Vertragsbedingungen, die einseitig vom Verwender gestellt wurden, und nicht im einzelnen ausgehandelt wurden.
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| Bedarfsgemeinschaft |
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Begriff aus dem Sozialgesetzbuch (insbesondere aus dem Grundsicherungsrecht, § 7 Abs. 3 SGB II). Die Bedarfsgemeinschaft ist von der reinen Haushaltsgemeinschaft abzugrenzen. Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, bestreiten die Kosten der Lebensführung gemeinsam und sind entweder miteinander verwandt oder in anderer persönlicher Verbundenheit (verlobt, verheiratet, nichteheliche Lebensgemeinschaft etc.).
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| Bürgerliches Gesetzbuch |
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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterteilt sich in fünf Bücher.
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| CISG |
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das UN-Kaufrecht (Convention on contracts for the International Sale of Goods).
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| Copyright |
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Ein nicht notwendiger Hinweis darauf, dass ein Urheberrecht besteht. Ein Copyright-Eintrag war ursprünglich im amerikanischen Recht notwendig, um ein Urheberrecht zu begründen. Nunmehr hat das Zeichen nur deklaratorische Bedeutung.
Ob ein Urhebrrecht besteht, richtet sich ausschließlich nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Copyright-Hinweis kann nach eigenem Ermessen gesetzt werden oder nicht - seine Bedeutung beschränkt sich auf einen Warn-Hinweis.
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| Dienstleistungsrichtlinie (EU) |
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Die Richtlinie 2006/123/EG hat zum Ziel, die Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern in den Mitgliedstaaten und des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten zu beseitigen und den Dienstleistungsempfängern und -erbringern die Rechtssicherheit zu garantieren, die sie für die wirksame Wahrnehmung dieser beiden Grundfreiheiten des Vertrags benötigen. Da die Beschränkungen im Binnenmarkt für Dienstleistungen sowohl die Dienstleistungserbringer beeinträchtigen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen möchten, als auch diejenigen, die in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen erbringen, ohne dort niedergelassen zu sein, ist es erforderlich, den Dienstleistungserbringern zu ermöglichen, ihre Dienstleistungstätigkeiten im Binnenmarkt dadurch zu entwickeln, dass sie sich entweder in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen oder den freien Dienstleistungsverkehr nutzen. Die Dienstleistungserbringer sollten zwischen diesen beiden Freiheiten wählen und sich für diejenige entscheiden können, die ihrer Geschäftsstrategie für die einzelnen Mitgliedstaaten am besten gerecht wird.
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| Erwerbsminderung |
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Ein Begriff, der sowohl im Rentenrecht als auch im sonstigen Sozialrecht von Bedeutung ist.
Die Erwerbsminderung ist vor allem im Rentenrecht nicht mehr mit der Berufsunfähigkeit vergleichbar.
Sie orientiert sich an der Leistungsfähigkeit in verschiedenen Zeitstaffeln.
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| Fürsorge |
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Ein Sammelbegriff, der aus der Rechtsgeschichte hervorgeht und heute vor allem im Sozialrecht im SGB II und SGB XII verankert ist.
Diese ersetzen die früheren staatlichen Fürsorgeleistungen, die freiwillig waren, durch gestzlich normierte Rechtsansprüche.
Fürsorge gibt es aber auch im Familienrecht, Arbeitsrecht, Beamtenrecht usw.
Fürsorgeleistungen sind in der Regel unabhängig von Beitragszahlungen und ausschließlich vom Bedarf abhängig.
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| Generationenvertrag |
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Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht, insbesondere dem gesetzlichen Rentenrecht. Der Begriff des Generationenvertrages ist ungeschrieben und unnomiert. Es gibt einen großen Generationenvertrag und einen kleinen Generationenvertrag, die dem System der sozialen Sicherung zu Grunde liegen. Der kleine Generationenvertrag betrifft die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, die nicht durch Ansammlung und spätere Ausschüttung der Beiträge (für sich selbst) erfolgt (sog. Kapitaldeckungsverfahren), sondern durch eine Verbindung der Rentner und Versicherten in der Form, dass die Rentenleistungen aus den Beiträgen der jeweils aktiven Generation bezahlt werden, verwirklicht im Umlageverfahren.
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| Grad der Behinderung (GdB) |
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Durch ihn wird das Ausmaß der Behinderung der Teilnahme am Leben schwerbehinderter Menschen im Schwerbehindertenrecht gemessen. Nicht zu verwechseln mit Erwerbsminderung (MdE), die völlig davon verschieden ist. Geregelt im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
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| Heil- und Hilfsmittel |
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Sachleistungen zur Heilung bzw. Rehabilitation, die nahezu alle Sozialleistungsträger gewähren.
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| ICD |
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Ein Verzeichnis der WHO, in dem Krankheiten durch Schlüsselzahlen gekennzeichnet werden.
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| Jugendhilfe |
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Begriff aus dem Sozialrecht, eigentlich Kinder- und Jugendhilfe, im SGB VIII geregelt.
Unter dem Begriff der Jugendhilfe werden Aufgaben und Leistungen für junge Menschen und Familien verstanden.
§ 2 II SGB VIII legt fest was Leistungen der Jugendhilfe, § 2 III SGB VIII was andere Aufgaben der Jugendhilfe sind.
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| Kündigung |
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dient der Beendigung gegenseitiger Verträge.
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| Leistungen |
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Im Sozialrecht unterscheidet man nach dem Inhalt Sach-, Dienst- und Geldleistungen; nach der Anspruchsart Kann-, Soll- und Mußleistungen. Daneben gibt es noch weitere Differenzierungen z.B. nach der Finalität: Krankenbehandlung, Regabilitationsleistungen, Leistungen zur Teilhabe am Leben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen.
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| Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) |
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spielt in verschiedenen Sozialrechtsbereichen eine Rolle.
Im Rentenrecht, im gesetzlichen Unfallversicherungsrecht, im sozialen Entschädigungsrecht, in der Beamtenversorgung, im OEG und im BSeuchG.
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| Nachhaltigkeitsfaktor |
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Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor ist Bestand der Rentenklausel geworden. Über ihn soll insbesondere erreicht werden, dass Rentner an den Geldeingängen von Beitragszahlern beteiligt werden. Dies wirkt sich bei Rentenanpassungen in deren Höhe aus.
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| Offene Methode der Koordinierung |
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Begriff aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht. Die offene Methode der Koordinierung (OMK) dient der Zusammentragung und Auswertung nationaler Daten in der EU. Hauptanwendungsbereich ist das Europäische Arbeits- und Sozialrecht. Schon aus dem Subdidiaritätsprinzip ergibt sich, dass eine zentrale Regelung vieler Bereiche durch die EU nicht möglich bzw. erwünscht ist, wenn der Mitgliedsstaat dies "besser" regeln kann. "Besser" meint insoweit auch die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Um eine Harmonisierung zwischen den Mitgliedsstaaten dennoch hinsichtlich der Zielvorgaben zu erreichen, wurde die offene Methode der Koordinierung geschaffen.
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| Prozesskostenhilfe (PKH) |
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wird als Zuschuss oder in Form von Ratenzahlungen bewilligt, wenn ohne diese einem Beteiligten eine erfolgversprechende Rechtsverfolgung nicht möglich wäre und Bedürftigkeit besteht.
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| Qualitätssicherung |
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Sozialleistungen sollen stehts die höchste Qualität und eine Optimierung der Leistungen und Produkte erlangen.
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| Rehabilitation |
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Eine Aufgabe der Sozialleistungsträger. Sie hat einzusetzen, wenn Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben drohen oder eingetreten sind. Ihr Ziel ist deren Beseitigung, Minderung oder die Verhinderung einer Verschlimmerung.
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| Soziale Sicherung |
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Unter dieser Bezeichnung kann man alle Sozialleistungsträger, die Aufgaben des Sozialgesetzbuches erfüllen und soziale Rechte verwirklichen, zusammenfassen.
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| Teilhabe |
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Einbezogenheit oder Partizipation.
Das Sozialrecht will die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern. Es bietet dazu insbesondere Rehabilitationsleistungen, aber auch Leistungen zur Teilhabe im Schwerbehindertenrecht.
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| Unfall |
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im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein plötzliches, zeitlich begrenztes und von außen einwirkendes Ereignis, das die Gesundheit schädigt.
Die versicherte Tätigkeit muss wesentliche Ursache (im Sinne eines engen Zusammenhangs) des Unfalls und dieser wiederum es eingetretenen Schadens sein.
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| Versorgung |
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Ein Teil des Systems der sozialen Sicherung. Er betrifft Leistungsansprüche bei nicht versicherten Schäden, die bei einer besonderen Tätigkeit oder einem Sonderopfer eintreten; zum Bespiel Soldatenversorgung, Zivildientleistungsversorgung, Versorgung bei Impfschäden oder für Opfer von Gewalttaten.
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| Widerrufsbelehrung |
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Bei Fernabsatzverträgen (daher Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher über die Lieferung von Varen zw. Erbringung von Dienstleistungen die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande kommen [sollen], § 312b BGB), steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Hierüber hat der Unternehmer nach § 312c BGB den Verbraucher rechtzeitig und richtig mit der sogenannten Widerrufsbelehrung zu unterrichten.
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| Zurückbehaltungsrecht |
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gewährt dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht solange bis der Gläubiger seine Leistung erbringt.
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