Im Sozialrecht unterscheidet man nach dem Inhalt Sach-, Dienst- und Geldleistungen; nach der Anspruchsart Kann-, Soll- und Mußleistungen. Daneben gibt es noch weitere Differenzierungen z.B. nach der Finalität: Krankenbehandlung, Regabilitationsleistungen, Leistungen zur Teilhabe am Leben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen.