im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein plötzliches, zeitlich begrenztes und von außen einwirkendes Ereignis, das die Gesundheit schädigt.
Die versicherte Tätigkeit muss wesentliche Ursache (im Sinne eines engen Zusammenhangs) des Unfalls und dieser wiederum es eingetretenen Schadens sein.