Ein Teil des Systems der sozialen Sicherung. Er betrifft Leistungsansprüche bei nicht versicherten Schäden, die bei einer besonderen Tätigkeit oder einem Sonderopfer eintreten; zum Bespiel Soldatenversorgung, Zivildientleistungsversorgung, Versorgung bei Impfschäden oder für Opfer von Gewalttaten.